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   BSG, 23.07.2012 - B 9 V 16/12 B   

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BSG, 23.07.2012 - B 9 V 16/12 B (https://dejure.org/2012,57446)
BSG, Entscheidung vom 23.07.2012 - B 9 V 16/12 B (https://dejure.org/2012,57446)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - B 9 V 16/12 B (https://dejure.org/2012,57446)
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  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 23.07.2012 - B 9 V 16/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).

    5 Soweit sich die Klägerin im Übrigen kritisch mit der Rechtsanwendung und Beweiswürdigung des LSG auseinandersetzt, hat sie damit keinen Zulassungsgrund aufgezeigt (vgl § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG, BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10).

  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

    Auszug aus BSG, 23.07.2012 - B 9 V 16/12 B
    Solche Fragen tatsächlicher Art können auch dann nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG führen, wenn die Klärungsbedürftigkeit sogenannter allgemeiner (genereller) Tatsachen von nicht normativer Qualität geltend gemacht wird (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 9).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 23.07.2012 - B 9 V 16/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 23.07.2012 - B 9 V 16/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).
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